Wird im Rahmen der Überprüfung festgestellt, dass all
e im Beihilfeantrag genannten Maßnahmen, für die eine Vorauszahlung gewährt wurde, nicht vollständig, aber auf über 80 % der betreffenden Fl
ächen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen durchgeführt wurden, so wird die Beihilfe nach Abzug eines Betrags gezahlt, der dem d
oppelten Betrag der zusätzlichen Beihilfe entspricht, die für den Abschluss der Maßnahmen auf den gesamten Fläch
...[+++]en gewährt worden wäre.