Für einen Elternteil, dessen krankenver
sicherungswirksames Einkommen auf der Grundlage eines Erwerbseinkommens in Schwe
den berechnet wird, gilt die Voraussetzung, dass er mindestens während 240 aufeinander folgender Tage vor der Geburt des Kindes über dem Mindestsatz krankenversichert sein musste, als erfüllt, wenn der betreffend
e Elternteil in dem genannten Zeitraum ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitglie
...[+++]dstaat hatte, das einer Versicherung über dem Mindestsatz entspricht.