Die Marktpraxis, wonach ein g
ebilligter Prospekt nicht den endgültigen Emissionskurs und/oder das endgültige Emissionsvolumen, die Gegensta
nd des öffentlichen Angebots sind, entweder als Anzahl der Wertpapiere oder als aggregierter Nominalbetrag enthält, sollte akzeptabel sein, wenn dieser endgültige Emissionskurs und/oder dieses endgültige Emissionsvolume
n nicht im Prospekt genannt werden können, sofern Anleger in diesem Fall gesc
...[+++]hützt werden.