Es ist festzulegen, welche Angaben in den Beihilfeanträgen "Tiere" enthalten sein müssen, wobei den Bedürfnissen bei der Verwaltung und Kontrolle der betreffenden Prämienregelungen Rechnung zu tragen ist. Es muß wirskam geprüft werden, ob die einschlägigen Be
stimmungen über die gemeinschaftlichen Beihilfen eingehalten werden. In Anbetracht des begrenzten Anwendungszeitraums dieser Verordnung ist es angemessen, sich auf Grundbestimmungen für die Kontrolle der Tiere zu beschränken. Da die Sonderprämie bei der Schlachtung oder der Erstvermarktung jedoch schon ab 1. Januar 1993 voll gewährt werden kann, sind die diesbezueglichen Kontrollkri
...[+++]terien festzulegen.