Mitgliedstaaten sollten erörtern, wie Informationen über Strafverfolgungsbeamte in den Mitgliedstaaten, die eng in die Bekämpfung des Menschenhandels eingebunden sind und die über besondere Sprachkenntnisse verfügen (z.B. asiatisc
he und afrikanische Sprachen), besser verbreitet werden können (das würde bedeuten, dass die Mitgliedstaaten bei der Zusammenstellung bilateraler
oder multilateraler gemeinsamer Ermittlungsgruppen die Aufnahme solcher Beamten in die Gruppe nach Bedarf und soweit die an diese Beamten gestellten einzelstaatlich
...[+++]en operativen Anforderungen dies zulassen, in Betracht ziehen können).