Im Übrigen ist zwar richtig, dass France Télécom über keine Möglichkeiten zur Anpa
ssung der Lohn- und Gehaltssumme durch die Umsetzung eines Sozialplans zum Personalabbau für die betroffenen Beschäftigten verfügt, aber zweifelhaft, ob ein solcher Plan, der nur unter das Statut fallende Beamte betrifft, aufgrund von deren Status rechtsgültig hätte umgesetzt werden können, während die Beendigung
der Einstellung von Beamten im Jahr 1997 und der Einsatz von privatrechtlich Beschäftigten ihr gewisse Möglichkeiten zur flexibleren Anpassung
...[+++]der Lohn und Gehaltssumme boten.