— Die Kommission sollte außerdem prüfen, ob es zweckmäßig wäre, Steuerberatungsfirmen dazu zu verpflichten, den nation
alen Steuerbehörden gegenüber offenzulegen, wenn sie bestimmte Steuermodelle entwickeln und zu bewerben beginnen, deren Zweck darin besteht, den Unternehmen bei der Verringerung ihrer Gesamtsteuerlast behilflich zu sein; eine solche Offenlegungsplicht besteht gegenwärtig in einigen Mitgliedstaaten. Die Kommission sollte ferner prüfen, ob der Austausch solcher Informationen zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der Arbeitsgruppe zum Verhaltenskodex ein wirksames Mittel für Verbes
...[+++]serungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung in der Union darstellen könnte.