Der Standpunkt des Rates, demzufolge die betroffenen Frauen gemäß dem einzelstaatlichen Recht einen Anspruch auf eine angemessene Mutterschaftsleistung haben sollten, die es ihnen ermöglicht, ihre Berufstätigkeit aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft mindestens 14 Wochen lang zu unterbrechen, k
ann als Fortschritt gegenüber der bestehenden Situation aufgefasst werden, wenn man unterst
reicht, dass dieser Zeitraum von 14 Wochen ein Minimum darstellt, das von den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung ihres abweichenden Status wi
...[+++]e auch ihrer besonderen Bedürfnisse verlängert werden kann.