Bestimmungen über Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden tragen somit zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmer bei. Außerdem müssen die Arbeitsverfahren und Arbeitsmethoden unbedingt mit verbindlichen Schulungen zur Sensibilisierung und zur Vermeidung von Gefahren im Fall des Nichttragens von Schutzausrüstung oder der Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise einhergehen, und diese Schulungen und Verfahren müssen gemäß der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität und der Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgli
...[+++]edstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen bewertet werden und Gegenstand strenger Kontrollen und abschreckender Strafen für die Arbeitgeber im Fall der Nichteinhaltung sein.