I
m Bereich der gegenseitigen Anerkennung müssen diverse Maßnahmen vorangebracht werden, um ein effizientes, rechtzeitiges Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden sicherzustellen
(z. B. gegenseitige Anerkennung von Überwachungsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug im Ermittlungsverfahren, Anerkennung und Vollstreckung von
Freiheitsstrafen). Generell sollten die herkömmlichen Rechtshilfeinstrumente durch neue Regelungen auf der Grundlage der
...[+++]gegenseitigen Anerkennung ersetzt werden.