(4) In seiner Entschließung vom 26. November 2009 zur Bes
eitigung von Gewalt gegen Frauen fordert das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Gesetze und Maßnahmen zu verbessern, um alle Formen von Gewalt gegen
Frauen zu bekämpfen und um mit dem Ziel der Beseitigung der Ursachen von Gewalt gegen
Frauen tätig zu werden, unter anderem auch, indem sie vorbeugende Maßna
hmen ergreifen, und fordert die Union ferner auf, allen Opfern von Gewalt das Recht a
...[+++]uf Hilfe und Unterstützung zu garantieren.