4. fordert die extensive Nutzung der Informationstechnik und der Videokonferenztechnik in Verbindung mit einem sicheren E-M
ail-Verkehr, der zu gegebener Zeit das übliche Übertragungsmittel von Ersuchen um Beweiserhebung sein sollte; stellt fest, dass einige
Mitgliedstaaten in ihren Antworten auf einen Fragebogen, den die Haager Konferenz erarbeitet hat, Probleme in Bezug auf die Kompatibilität von Videolinks erwähnen, und ist der Auffassung, dass dieses Problem im Rahmen der europäischen Strategie für die e-Justi
...[+++]z angegangen werden sollte;