Enthalten sollten sie Mindestm
aschenöffnungen für gezogene Fanggeräte und Stellnetze, Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung, Sperrgebiete und Gebiete mit Fangbeschrä
nkungen, Naturschutzmaßnahmen zur Reduzierung der Beifänge von Meeressäugetieren und Seevögeln in bestimmten Gebieten s
owie alle sonstigen derzeit bestehenden regionalspezifischen Maßnahmen, die nach wie vor erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Erha
...[+++]ltungsziele erreicht werden, und zwar bis im Rahmen der Regionalisierung entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.