16. ist der Ansicht, dass die externen Revisoren in Finanzinstitu
tionen verpflichtet sein sollten, es dem Verwaltungsrat und den zuständigen Aufsichtsgremien unverzüglich anzuzeigen, wenn ihnen bei der Prüfung Tatsachen bekannt werden, die den Best
and der Institution gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können
oder die auf einen erheblichen Verstoß gegen die Vorschriften der Zulassungsvoraussetzungen
oder die Vorschriften über die Ausübung einer Tätig
...[+++]keit deuten;