„einschlägiges Unternehmen“ ist eine Stelle, die einen Beauftragten für die Gefahrenabwehr im Unternehmen, einen Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff oder einen Beauftragten für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage ernennen muss, die für die Durchführung eines Plans zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff oder eines Plans zur Gefahrenabwehr in der Hafenanlage zuständig ist, oder die von einem Mitgliedstaat als anerkannte Stelle zur Gefahrenabwehr benannt wird;
„relevante maatschappij”: een entiteit die een bedrijfs-, scheeps- of havenveiligheidsfunctionaris moet benoemen, of die verantwoordelijk is voor de implementatie van een scheepsveiligheidsplan of een havenveiligheidsplan, of door een lidstaat is aangewezen als veiligheidsorganisatie;