(2a) Da die vorliegende Verordnung darauf abzielt, die Lebensmittelsicher
heit der in Verkehr gebrachten Produkte zu gewährleisten, die für gefährdete Bevölkerungsgruppen wie Säuglinge, Kleinkinder sowie Personen, die an bestimmten Krankheiten leiden, bestimmt sind, muss eine Reihe pote
nziell gefährlicher oder als gefährlich anerkannter Stoffe bei der Zusammensetzung dieser
Produkte oder der Zusammensetzung ihrer Behältnisse ausgeschlossen werden, um ein hohes Maß an Gesundheitsschutz für diese
...[+++] Personen zu gewährleisten.