(9) Die Verordnung soll einen klaren, umfassenden Rechtsrahmen für das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht in den teilnehmenden Mitgliedstaaten vorgeben, der den Bürgern in Bezug auf Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und Flexibilität sa
chgerechte Lösungen garantiert und Situationen vermeidet, in denen ein Ehegatte alles daran setzt, die Scheidung zuerst einzureichen, um sicherzugehen, dass sich das Verfahren nach
einer Rechtsordnung richtet, die seine Interessen seiner Ansicht nach besser
...[+++]schützt.