Sind seit der in Artikel 72ter
erwähnten Erklärung mehr als zwölf Monate vergangen, hinterlegen die Personen, die diese Erklärung abgegeben haben, bei der Kanzlei des Handelsgeri
chts eine Abschrift ihrer letzten Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen, eine aktuelle Aufstellung der Aktiva und Passiva, die ihr Vermögen bilden, und andere Schriftstü
cke, durch die ihre Mittel und Aufwendungen
präzise festgelegt werden ...[+++] können.