Nach Auffassung der chinesischen Regierung handelt es sich bei den Eigenkapitalprogrammen, soweit es sie gibt, um einmalige Ad-hoc-Subventionen, die ausschließlich für einen bestimmten Begü
nstigten gälten und nicht nach Maßgabe bestimmter Rechtsvorschriften erfolgten, und da der Kommission zweifelsohne bekannt sei, dass die Unternehmen, die dem residualen Zoll unterlägen, diese Subventionen aufgrund ihres Ad-hoc-Charakt
ers nicht nur nicht erhalten hätten, sondern gar nicht erhalten haben könnten, hätten sie nicht angefochten werden dü
...[+++]rfen.