Allerdings können die Mitgliedstaaten, anders als bei Amalgama
nlagen, die auf gar keinen Fall als BVT betrachtet werden können, beschließen, unter besonderen
, außergewöhnlichen Umständen die Verwendung von Asbestdiaphragmen in einer bestimmten Anlage
für einen längeren, klar festgelegten Zeitraum unter Auflagen, die mit den Umweltzielen der Richtlinie über Industrieemissionen vereinbar sind, zu genehmigen, sofern die Auflagen und d
...[+++]ie Dauer der Verwendung rechtsverbindlich festgelegt werden.