Im Übrigen ist zwar richtig, dass France Télécom über keine Möglichkeiten zur Anpassung der Lohn- und Gehaltssumme durch die Umsetzung eines Sozialplans zum Personalabbau
für die betroffenen Beschäftigten verfügt, aber zweifelhaft, ob ein solcher Plan, der nur unter das Statut fallende Beamte betrifft, aufgrund von deren Status rechtsgültig hätte umgesetzt werden können, während die Beendigung der Einstellung von Beamten im Jahr 1997
und der Einsatz von privatrechtlich Beschäftigten ihr gewisse Möglichkeiten zur flexibleren Anpassung
...[+++]der Lohn und Gehaltssumme boten.