16. nimmt die beabsichtigte Verfassungsänderung zur Kenntnis, die auf eine teilweise Abschaffung der Beschränkungen für den Gebrauch der kurdischen Sprache abzielt; hofft, dass auf diesen Schritt weitere folgen werden, die zu einer umfassenden Lösung des Kurdenproblems und zum Erlass von Verfassungsbestimmungen im Bereich der kulturellen Rechte führen, die es den verschiedenen kulturellen Gemeinschaften in der Türkei erlauben, sich frei zu ihrer Identität zu bekennen, ohne jedoch damit die Einheit des Staates zu gefährden, wie es dem Geist des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten sowie der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen entspricht; fordert die türkischen Behörden auf, die Um
setzung de ...[+++]r für den Südosten des Landes vorgesehenen globalen Strategie für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung im Geiste des Dialogs und der Öffnung unverzüglich zu beschleunigen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen dauerhaften sozialen Frieden in der Region zu schaffen, wozu insbesondere die Aufhebung des Notstandes in den vier betroffenen Provinzen nötig ist;