« Mit einer Gefängnisstrafe
von einem Jahr bis fünf Jahren und einer Geldstrafe von fünfhundert Belgischen Franken bis fünfundzwanzigtausend Belgischen Franken wird bestraft, wer entweder unmittelbar oder über eine Mittelsperson die besonders anfällige Lage missbraucht, in der sich Ausländer aufgrund ihrer illegalen oder unsicheren Verwaltungslage befinden, indem e
r Immobilien gleich welcher Art, Zimmer oder andere Räumlichkeiten verkauft, vermietet oder zur Verfügung stellt mit der Absicht, anormalen Gewinn [zu l
...[+++]esen ist : Profit] zu erzielen ».