Mit einer Geldbusse und mit einer Entziehun
g der Erlaubnis zum Führen eines Motorfahrzeugs für eine Dauer von mindestens einem Monat und höchstens fünf Jahren oder für immer wird bestraft, wer an einem öffentlichen Ort ein
Fahrzeug oder ein Reittier führt o
der einen Führer zu Schulungszwecken begleitet und sich dabei im Zustand der Trunkenheit oder in einem ähnlichen Zustand befindet, der unter anderem auf den Genuss von Drogen oder Medikamenten zurückzuführen ist (Artikel 35 des Strassenverke
...[+++]hrsgesetzes).