Drittens: OLAF. Was die Übermittlung von Informat
ionen über mögliche strafbare Handlungen betrifft, so stimmt die Kommission dem Parlament voll und ganz zu, dass der Bürgerbeau
ftragte in der Lage sein sollte, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung zu informieren, sollte er im Laufe seiner Untersuchungsverfahren auf Informationen stoßen, die in dess
en Kompetenzbereich fallen; auch ist nicht ganz klar, dass mit der vorgeschlagene
...[+++]n Formulierung „zuständige Institution“ das OLAF gemeint ist.