(4) Bestimmungen über die Rückverfolgbarkeit von aus GVO hergestellte
n Lebensmitteln und Futtermitteln und von tierischen Erzeugnissen, die von mit genetisch verändertem Futter gefütterten Tieren stammen, sind zu erlassen, um die genaue Kennzeichnung dieser Produkte nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr/2002 [über genetisch veränderte Lebensmittel u
nd Futtermittel] zu erleichtern und damit die Beteiligten und die Verbraucher in die Lage zu versetzen, ihr Recht auf freie Wahl effizient auszuüben, und um die Angaben in der Etikettierung l
...[+++]eichter kontrollieren und überprüfen zu können.