21. stellt fest, dass die grenzüberschreitende Integration der Finanzmärkte für Privatkunden in der EU schwächer ausgeprägt ist als im Großkundenbereich; stellt fest, dass die Verbraucher noch immer physisch präsente Institute mehr nutzen als virtuelle Institute und stellt eine hauptsächlich national ausgerichtete Finanzstruktur fest; warnt jedoch davor, die nationalen Verbraucherschutztraditionen und Rechtssysteme einfach durch eine vereinheitlichende Harmonisierung abzulösen; vertritt die Ansicht, dass nationale Verbraucherschutztraditionen nicht
so ausgelegt werden dürfen, dass neue Wettbewerber auf den inländischen Märkten behinde
...[+++]rt werden; unterstreicht die Notwendigkeit eines gut funktionierenden Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen; stellt fest, dass Finanzmakler für den Wettbewerb auf den inländischen Märkten der Mitgliedstaaten wichtig sind; unterstreicht die Vorzüge offener und pluralistischer Strukturen im europäischen Bankenmarkt, um dem unterschiedlichen und sich verlagernden Bedarf der Verbraucher gerecht zu werden;