Der Gesetzgeber konnte im übrigen vernünftigerweise den St
andpunkt vertreten, dass die nicht als Korpsc
hef tätigen Kommissare in den Geme
inden der Klasse 20 Funktionen ausübten, die bezüglich ihrer Art und ihrer Belastung den
Funktionen der als Korpschef tätigen Kommissare i
n weniger dicht ...[+++] bevölkerten Gemeinden entsprachen.