D
aher sollten alle Fruchtsäfte (KN-Code 2009), alle Mineralwassersorten mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen
(KN-Code 2202) und die Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoff
(KN-Code 3923) in die Liste C der Erzeugnisse, auf die ein um 30 Prozentpunkte abweichender Steuersatz angewendet werden kann, aufgenommen werden. Die Fruchtsäfte der Position 2009 80, die Mineralwassersorten der Position 2202 10 und Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoff
(KN-Code 3923), für die gegenwärtig ein um 20 Prozentpunkte abweichender S
...[+++]teuersatz zulässig ist, sollten aus der Liste B gestrichen werden.