5. vertritt die Ansicht, dass der Übergangsprozess unverzüglich und im Einklang mit Ägyptens Verpflichtungen nach dem Völkerrecht und Ägyptens internationalen Verpflichtungen, insbesonde
re hinsichtlich des Friedensabkommens mit dem Staat Israel, durchgeführt werden sollte; betont, dass die Beziehungen der Europäischen Union zu Ägypten jetzt und in Zukunft auf dem Assoziieru
ngsabkommen beruhen müssen; weist darauf hin, dass jegliche Verletzung der internationalen Verpflichtungen Ägypte
ns Auswirkungen auf ...[+++]seine Beziehungen zur Europäischen Union haben wird;