die Pflicht, Ausfuhren von GVO, di
e zur absichtlichen Freisetzung in die Umwelt bestimmt sind, zu melden und die ausdrückliche vorherige Zustimmung vor der grenzüberschreitenden Verbringung einzuholen, die Pflicht, die Öffentlichkeit und unsere internationalen Partner bezüglich der Praxis, der Rechtsvorschriften und der Entscheidungen der EU über
GVO sowie über die unbeabsichtigte Freisetzung von GVO zu informieren; eine Reihe von Vorschriften für die Ausfuhr von GVO, die als Lebensmittel, Futtermittel oder in der Verarbeitung Verwen
...[+++]dung finden sollen; Bestimmungen zur Ermittlung von zur Ausfuhr bestimmten GVO.