a) Die Anwendung in geschlossenen Systemen von Primärkulturen, die nicht vom Menschen oder Prima
ten stammen und die frei von pathogenen Organismen sind (zum Beispiel Zellen, die von sogenannten SPF oder " Specific Pathogen Free" -Tieren stammen und deren Entnahme- und Manipulierungsbedingungen ermöglichen, zu vermeiden, dass sie durch pathogene Organismen kontaminiert werden, oder für die im Rahmen einer Qualität
skontrolle erwiesen wurde, dass sie nicht kontaminiert sind), können prinzipiell als in d
ie Gefahrenklasse 1 ...[+++]eingestuft betrachtet werden, die in Artikel 27ter /2 definiert worden ist.