In der Erwägung, dass es ebenfalls Anlass gibt, die in Artikel 3 des Dekrets vom 15. Mai 2003 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Mann und Frau in den Beratungsorgan
en erwähnte Parität Frauen/Männer zu beachten; dass es sich neben den Anforderungen dieses Dekrets, aufgrund dessen höchstens zwei Drittel Mitglieder vom gleichen Geschlecht in einem Beratungsorga
n bezeichnet werden dürfen, als zweckmässig erwiesen hat, für eine völlig ausgeglichene Verteilung zwischen Mann und Frau, d.h. drei Frauen und drei Männer, zu sorg
...[+++]en;