Der Ausschuß ist ferner der Ansicht, daß die Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane eine inakzeptable Verletzung der
Menschenrechte von Frauen darstellt; obwohl diese Praxis in einigen Mitgliedstaaten gesetzlich verboten ist, zeigen Berichte aus einigen Mitgliedstaaten, daß in der EU lebende weibliche Flüchtlinge und Wanderarbeitnehmerinnen zu dieser sogenannten Beschneidung ins Ausland geschickt werden, während aus jüngsten Berichten hervorging, daß Tausenden von Mädchen die Verstümmelung durch heimliche Eingriffe droht, die unter Verstoß gegen die nationale Gesetzg
...[+++]ebung durchgeführt werden.