Indem die beanstandete Bestimmung vorsieht, dass durch die öffentlichen Immob
iliengesellschaften zwei Verwaltungsratmitglieder mit beratender Stimme von einer Liste mit vier Personen gewählt werden, die auf Vorsc
hlag der Oppositionsfraktionen durch den Gemeinderat aufgestellt wurde, und es somit sehr gut möglich ist, dass die Mehrheit des Gemeinderats der öffentlichen Immobiliengesellschaften eine Liste vorlegt, auf der zwar vier Gemeinderatsmitglieder der Opposition stehen, aber weder ein Mitglied der Fraktion des Klägers noch eins s
...[+++]einer Sprachminderheit;