Im Gegensatz zu dem, was in
der präjudiziellen Frage angedeutet wird, macht der Gesetzgeber, indem er den Ausgangspunkt der sechsmonatigen Frist, die der Steuerverwaltung auferlegt wird, um das Recht
sprechungsorgan mit einer Ersatzsteuer zu befassen, auf das Datum festgelegt hat, an dem die gerichtlic
he Entscheidung zur vollständigen oder teilweisen Ungültigerklärung rechtskräftig wird, den Steuerpflichtigen nicht vollständig vom V
...[+++]erhalten der Verwaltung abhängig.