Mit Blick auf die weltweite Integration von Finanzdiens
tleistungen und die Harmonisierung des Verbraucherschutzes, auch über das einwandfreie Funktionieren dieser Richtlinie hinaus, sollte sich die
Überprüfung auf die Frage konzentrieren, ob der Geltungsbereich hinsichtlich außergemeinschaftlicher Währungen und Zahlungsvorg
änge, bei denen nur einer der beteiligten Zahlungsdienstleister in der Gemeinschaft ansässig ist, ausgedehnt w
...[+++]erden müsste.