Allgemein herrschte Einigkeit darüber, dass die Urte
ile einige wichtige Fragen in Bezug auf die Bestimmung des Begriffs „Verwertung“ ansprechen, aber die Meinungen darüber, wi
e die Angelegenheit unter verfahrensrechtlichen Gesichtspunkten am besten behandelt werden sollte
, gingen doch stark auseinander angesichts der Tatsache, dass diese Frage weder im Gemeinsamen Standpunkt des Rates noch in den Abänderungen in der zweiten Lesung
...[+++]des Parlaments angesprochen worden waren.