Der Bericht begrüßt auch den Beschluss des Europäischen Rates vom 17. Dezember 2010, Montenegro den Status eines Kandidatenlandes für den Beitritt zur Europäischen Union zuzuerkennen, bedauert jedoch, dass der Kandidatenstatus von de
m Recht abgekoppelt wird, die Verhandlungen aufzunehmen, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Entscheidung, die Verhandlungen einzuleiten, nicht ungebührlich und aus nicht nachvollziehbaren Gründen vertagt werden darf, und geht davon aus, das
s die Verhandlungen spätestens nach der V
eröffentlichung des ...[+++]Fortschrittsberichts 2011 der Kommission beginnen, vorausgesetzt, Montenegro kann bei der Erfüllung der Auflagen der Kommission gute Fortschritte nachweisen.