30. begrüßt die kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Kommission hinsichtlich der Prüfung von Petitionen im Bereich der Anwendung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten; betont dennoch, dass der Ausschuss erwartet, dass er eingehend und umgehend über Entwicklungen in Bezug auf Verletzungsverfahren informiert wird; fordert die Kommission auf, Petitionen und Beschwerden gleichermaßen zu berücksichtigen, was die Funktionsweise der Verletzungsverfahren angeht; fordert die Kommission außerdem auf, dem Ausschuss die Details und eine statistische Analyse aller von ihr untersuchten Beschwerden zu übermitteln; betont, dass für die volle Achtung des Rechts auf Petitionen eine gründliche Analyse und eine von der Kommission erbetene Antwort von w
...[+++]esentlicher Bedeutung sind, wobei nicht nur die formellen oder verfahrensrelevanten Themen beurteilt werden, sondern auch der wesentliche Inhalt der Sache;