Die europäische Verordnun
g über geringfügige Forderungen[54] enthält eine Reihe praktischer Lösungen, um die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten bei Forderungen im W
ert von weniger als 2000 EUR zu erleichtern. So ist es b
eispielsweise nicht mehr nötig, ein Urteil bei Vollstreckung in einem anderen EU-Land anerkennen zu lassen, ferner wurde ein schr
iftliches Verfahren eingeführt ...[+++], das mit Hilfe eines standardisierten Formblatts abgewickelt werden kann.