In seiner Entschließung vom 6. Juli 2010
zur „Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikan
ten und Lehrlingen“ forderte das Europäische Parlament die Kommission und den Rat auf, eine Europäische Jugendgarantie vorzusehen, die das Recht eines jeden jungen Menschen in
der Union sichert, nach einer Arbeitslosigkeit von maximal 4 Monaten einen Arbeitsplatz, eine Lehrstelle, eine
...[+++] Zusatzausbildung oder eine Kombination aus Arbeit und Ausbildung angeboten zu bekommen.