(1) Unbeschadet der Vorschriften über staatliche Beihilfen ►C1 sorgt die Verwaltungsbehörde dafür, dass der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof auf Anfrage alle Dokumente im Zusammenhang mit Au
sgaben, die aus den Fonds und dem EMFF unterstützt werden ◄ , zu Vorhaben, deren förderfähige Gesamtausgaben
unter 1 000 000 EUR betragen, drei Jahre
lang zur Verfügung stehen, gerechnet ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Rechnungslegung, in der die Ausgaben für das Vorhaben verbucht wu
...[+++]rden, vorgelegt wurde.