Die Kommission, die beauftragt ist, für die Durchführung der mehrjährigen Ausrichtungsprogramme
zu sorgen, und die folglich über die Fangkapazität aller Flotten der Mitgliedstaa
ten informiert sein dürfte, wird daher gebeten mitzuteilen, ob dieser Sachverhalt zutreffend ist, und wenn ja, ob ihr bekannt ist, wieviele Schiffe in diesen Fischereigewässern Fischfang betreiben, um welche Art von Schiffen es sich dabei handelt, aus welchen Gemeinschaftsländern sie kommen, über welche Fangkapazität und Lagerkapazität an Bord sie verfügen und
...[+++]aufgrund welcher Art von Abkommen sie in diesen Gewässern operieren.