Was die Ausdehnung der Verpflichtungen der Richt
linie auf bestimmte Tätigkeiten und Berufe außerhalb des Finanzsektors, insbesondere auf Mitglieder juristischer Berufe, a
nbelangt, so dürfen folgende Rechte auf keinen Fall angetastet werden: das Recht de
r Mandanten auf die berufliche Schweigepflicht, das Recht auf Zugang zur Gerichtsbarkeit und das Recht auf Verweigerung einer Selbstbezichtigung sowie die vertrauliche Aufgabe der An
...[+++]wälte im Rahmen der Verbrechensbekämpfung.