Die Region verpflich
tet sich" wird das Folgende hinzugefügt: der " Société publique de Gestion de l'Eau" zu erlauben, den tatsächlichen Kostenpreis weiterzuberechnen,
der ihr ermöglichen soll, alle im Rahmen der Aufgaben, die ihr auf der Grundlage des vorliegenden Geschäftsführungsvertrags anvertraut worden sind, eingegangenen Verpflichtungen, unter denen die Verpflichtungen in Bezug auf die Finanzierung stehen, zu erfüllen, und dies bis zum vollständigen und endgültigen Erlöschen der Gesamtheit der V
erpflichtungen. Die ...[+++]Modalitäten zur Weiterberechnung des tatsächlichen Kostenpreises werden Gegenstand eines Protokolls zwischen der Wallonischen Region und der " Société publique de Gestion de l'Eau" sein, wenn der Geschäftsführungsvertrag nicht erneuert wird.