E
s ging um folgende drei Themenkomplexe: Erstens um eine Prüfung, ob die nationalen Sanktionsbestimmungen in der gesamten Europäischen Union effektiv umgesetzt werden. Zweitens um die Prüfung, wie das System der Schadenregulierungsbeauftragten, das im Rahmen dieser Richtlinie eingerichtet wurde, funktioniert und ob ein Bedarf an einer Angleichung der Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten
besteht. Der dritte Themenbereich ist vielleicht der wichtigste und umstrittenste und eng mit den von den Verbrauchern aufgeworfenen Fragen verbu
...[+++]nden, nämlich ob die derzeitige Verfügbarkeit von freiwilligen Kraftfahrzeug-Rechtsschutzversicherungen in Europa durch ein System der obligatorischen Rechtsschutzversicherung ersetzt werden solle, das auch grenzüberschreitende Unfälle in der EU einschließt.