Nach Einschätzung der Kom
mission ist die von Gdynia und Kosakowo gewährte Betriebsbeihilfe für die Flughafengesellschaft Gdynia-Kosakowo mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar, weil dami
t der Betrieb eines Flughafens aufrechterhalten werden soll, der nur dank einer mit dem Binnenmarkt nicht vereinbaren Investitionsbeihilfe existiert, und weil sie (wie die In
vestitionsbeihilfe) lediglich zu einer Verdoppelung der Flughafeninfrastruktur
...[+++] führt.