Für den Fall, dass der Staat, unte
r dessen Flagge das Fischereifahrzeug während des Zeitraums, in dem es aus dem Fischereiflottenregister der Union gelöscht war, gefahren ist, n
ach Unionsrecht als nicht kooperierender Staat in Bezug auf die Bekämpfung, Verhinderung und Unterbindung der IUU- Fischerei oder als Staat, der die nicht nachhaltige Nutzung der biologischen Meeresschätze zulässt, eingestuft ist, wird eine solche Fangerlaubnis nur erteilt, wenn erwiesen ist, dass die Fangtätigkeit des Fischereifahrzeugs beendet ist und der Eig
...[+++]ner sofort tätig geworden ist, um das Fahrzeug aus dem Register dieses Staates zu löschen.