| Juristische Personen 3)FI: Für den Erwerb von Anteilen, die mehr als ein Drittel der Stimm
rechte einer großen finnischen Gesellschaft oder eines großen Unternehmens (mit mehr als 1000 Beschäftigten oder mit einem Umsatz von mehr als 1 000 Mio. Finnmark oder einer Bilanzsumme von mehr als 167 Mio. EUR) verleihen, benötigen Ausländer eine Genehmigung der finnischen Behörden; die Genehmigung kann nur abgelehnt werden, wenn ein wichtiges nationales Interesse gefährdet würde.FI: Mindestens die Hälft
e der Gründer einer Aktiengesellschaft muss ...[+++] ihren Wohnsitz entweder in Finnland oder in einem der übrigen Staaten des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) haben.